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Februar 03, 2005
"Have a Break - Have a Kitkat" kann nicht geschützt werden
Eine Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes hat dem Schweizer Nahrungsmittel-Konzern Nestle die Markenregistrierung des Slogans "Have a Break" untersagt. Dieser Versuch wurde laut Wall Street Journal als Test gesehen, wenn es um den markenrechtlichen Schutz von Werbe-Claims geht. Der Schokoladehersteller benutzt diese Phrase für die Promotion des Schokoriegels "Kit Kat" in Großbritannien. Nestle meint darin: "Have a Break. Have a Kit Kat". "Kit Kat" und "Have a Kit Kat" sind in UK bereits markenrechtlich geschützt. Die Generalanwältin Juliane Kokott begründet das abgewiesene Ansuchen von Nestle damit, dass der durchschnittliche Konsument die Phrase "Have a Break" nicht mit "Have a Kit Kat" vervollständigen würde. Somit unterscheide sich "Have a Break" nur unzureichend, um zur Marke zugerechnet zu werden.
Nestle stellte bereits im Jahr 1995 das Ansuchen, das "Have a Break" markenrechtlich für alle ihre Schokoprodukte schützen zu lassen. Konkurrent Mars hatte damals Einspruch erhoben. Die Verantwortlichen in Großbritannien hatte dieses Gesuch dann abgewiesen aufgrund der fehlenden marken-spezifischen Ausprägung. Der Schoko-Konzern legte gegen das Urteil Berufung ein und das zuständige englische Gericht leitete die Anfrage an den Europäischen Gerichtshof weiter.
Februar 3, 2005 in Texter | Permalink
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