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Juli 16, 2006

Verlinkungsregeln des BMG

Bürokratie ohne Ende: Laut Verlinkungsregeln des "Bundesministerium für Gesundheit" muss jede Webseite, die die wichtigen Informationen des BMG verlinken will, per E-Mail einen Antrag auf Verlinkung stellen. Innerhalb von 24 Stunden muss man den Link melden und genehmigen lassen. Möchten die unergründlichen Tiefen des BMG diesen Link nicht dulden, muss der „Vertragspartner“ den Link unverzüglich entfernen. Möchte der „Vertragspartner“ sogar das edle Logo des BMG nutzen, bedarf es natürlich einer gesonderten Genehmigung.
Wenn das BMG so weiter macht, wird es tatsächlich die einsamste steuerfinanzierte Website im Internet.

Übrigens... Google verlinkt noch...

Juli 16, 2006 in Dies & Das | Permalink

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Folgende Weblogs beziehen sich auf den Eintrag Verlinkungsregeln des BMG:

Kommentare

Als besonders spannend empfinde ich ja die "Tatsache", dass ich durch die Einrichtung eines Links zum Vertragspartner werde. Vertrag durch einseitige Willenserklärung, quasi...

Kommentiert von: marketing-blog.biz | 17.07.2006 11:22:46

Wenn jetzt ein Berliner auf der Straße nach dem Weg zum Gesundheitsministerium gefragt wird - darf er dem orientierungslosen Ratsuchenden dann auch nicht weiterhelfen? Denn die Wegbeschreibung zu Ulla Schmidts Beamtenschuppen ist ja quasi eine Real-World-Verlinkung. Da müsste man konsequenterweise dann auch erst anrufen und um Erlaubnis fragen müssen. Darf man den Namen oder die Webadresse überhaupt öffentlich aussprechen, wenn man keine Erlaubnis hat? Was macht man am Freitag, an dem das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums nicht besetzt ist? Und wieso fangen alle Projekt-Domains des BMG mit "die-" an? Fragen über Fragen ...

"Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann, ist eine herrliche Pointe der Bürokratie." (Cyril Northcote Parkinson)

Kommentiert von: Marketingblogger Michael | 17.07.2006 13:32:01

Da wartet die deutsche Netzgemeinde, dass der Bund endlich verbindliche und klärende Regeln für das Netz aufstellt und den Abzockern den Hahn zudrehen und da fällt einer Bundesbehörde nichts besseres ein, als dem Unfug noch die Krone aufzusetzen und die Netzbenutzer mit solchem Unsinn weiter zu verunsichern.

Und auch in solchen Punkten sollte das Bundesministerium für Gesundheit aufklären und nicht nach Guttüngen versuchen eigene Regeln aufzustellen, die dann wiederum im Wiederspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil stehen!

Abgesehen, dass eine solche Regelung für den Informationssuchenden nach Daten des BMG kontraproduktiv ist. Wie soll eine Suchmaschiene dies bewekrsteligen und die ständig wachsende und wechselnde Informationsflut mit Anträgen aktuell halten. Denn eines ist sicher, ohne Suchmaschienen finden die meißten nicht die gewünschten Dokumente und das wäre alles andere als "im Sinne des Volkes!"

Kommentiert von: The Big Easy | 17.07.2006 18:18:24

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